17. maja, 2018

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – Verlängerung der Meldefrist

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat beim BMF erreicht, dass der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. August 2018 verschoben wird.

 

Als Reaktion auf das von der Registerbehörde versandte Informationsschreiben kam es zu einer außerordentlich intensiven Nutzung der WiEReG-Meldeformulare, wodurch allerdings auch längere Reaktionszeiten des Systems eingetreten sind, die zwischenzeitlich behoben werden konnten. Gleichzeitig zeigt eine hohe Anzahl an schriftlichen und telefonischen Anfragen, welche derzeit bei der Registerbehörde eingehen, dass bei der Auslegung des Gesetzes noch Unsicherheiten bestehen.
Für die Registerbehörde ist es ein wichtiges Anliegen, die meldepflichtigen Rechtsträger und die Parteienvertreter fachlich zu unterstützen, damit diese in die Lage versetzt werden, inhaltlich korrekte Meldungen an das Register abzugeben. Der Beratung im Hinblick auf die Meldung soll der Vorrang vor einer etwaigen Bestrafung gegeben werden. Aus diesen Gründen wird der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. August 2018 verschoben. Die Abgabe einer erstmaligen Meldung nach dem 1. Juni 2018 bis zum 15. August 2018 führt somit auch zu keiner finanzstrafrechtlichen Vorwerfbarkeit.
Auch wenn die Meldefrist nun um einige Wochen hinausgeschoben wird empfehlen wir, die Meldung möglichst bald zu erledigen.