20. decembra, 2017

Wichtige Informationen für Registrierkassenbenutzer

Aufgrund zahlreicher Anfragen seitens unserer Klienten möchten wir Ihnen, sollten Sie in Ihrem Betrieb eine Registrierkasse verwenden, folgende wichtige Informationen geben:

Am Jahresende (nach der letzten Einnahme 2017) muss ein Jahresbeleg ausgedruckt werden. Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Wie der Monats- bzw. Jahresbeleg zu erzeugen ist, findet sich in der Bedienungsanleitung der Kasse oder kann beim Kassenhersteller oder –händler nachgefragt werden.

Meist wird dieser Jahresbeleg durch Ausstellung einer Nullrechnung produziert.
Der QR-Code am Jahresbeleg ist mit der Handy-App des Finanzministeriums zu scannen. Durch Eingabe Ihres Authentifizierungscodes wird der Jahresbeleg automatisch geprüft. Eine erfolgreiche Prüfung wird durch ein grünes Häkchen in der App angezeigt.
Der Authentifizierungscode wird über FinanzOnline angefordert. Bereits früher angeforderte und Ihnen bekanntgegebene Codes können für die Prüfung des Jahresbeleges verwendet werden.
Die Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.