29. junija, 2017

Legal Entity Identifier (LEI)

Ab dem 03.01.2018 ist bei meldepflichtigen Geschäften, das ist der Ankauf bzw. Verkauf von Wertpapieren durch Unternehmen bzw. Vereine, gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) ein aktiver Legal Entity Identifier (LEI) erforderlich. Nach Ausbruch der Finanzkrise wurde dessen Einführung durch die G-20 Staaten beschlossen. Unter anderem wird der LEI bereits für die Meldung von Derivategeschäften gemäß Art. 9 EMIR aktiv genutzt.

Unternehmen können ab 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie eine sogenannte LEI-Nummer haben. Dabei handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise protokollierte Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht.

Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen (das heißt die Banken) müssen in ihren Meldungen ihre Kunden vor der Ausführung einer Transaktion identifizieren, das heißt sie müssen vor Ausübung einer Transaktion sicherstellen, dass die Kunden über einen aktiven LEI verfügen, wenn sie der Meldepflicht unterliegen und Zweigniederlassungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betreiben. Ist das nicht der Fall, kann das Institut die meldepflichtigen Geschäfte nicht ausführen. Folglich sind die Kunden dazu angehalten, einen LEI zu beantragen.
Die weltweite Koordinierung des LEI-Einsatzes wird vom Legal Entity Identifier Regulatory Oversight Committee (LEIROC) vorgenommen während sogenannte Local Operating Units (LOUs) für die Vergabe von LEIs zuständig sind. Für die Vergabe und notwendige jährliche Erneuerung der Nutzung eines LEI fallen Gebühren an, die in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen LOU einzusehen sind. Jene Unternehmen, die einen LEI nutzen, haben ihre Stammdaten jährlich zu aktualisieren und an das LOU zu übermitteln.

Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Als lokaler Servicepartner steht die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung (www.oekb.at/lei/). Eine vollständige Liste aller LEI-Vergabestellen ist abrufbar unter http://www.leiroc.org/lei/how.htm.
Um erstmalig einen LEI zu beantragen bzw. einen bestehenden LEI zu verlängern, wurde durch WM Datenservice die Webseite www.wm-leiportal.org eingerichtet. Dort können auch die Kosten für die Beantragung, die Verwaltung und die jährliche Verlängerung eingesehen werden. Weiterführende Informationen wurden in “Fragen & Antworten-Listen” zusammengestellt: www.wm-leiportal.org/f-a-q/ bzwwww.oekb.at/lei/.