Für Klein- und Mittelunternehmen wurde im Rahmen eines Maßnahmenpaketes eine neue Investitionszuwachsprämie beschlossen. Mit dieser Förderaktion soll ein Anreiz für Unternehmerinvestitionen geschaffen werden.
Gefördert werden können physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Handelsrechtes, die ein gewerbliches Unternehmen selbstständig betreiben. Auch Mitglieder der Wirtschaftskammer bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten können in den Genuss dieser Förderung kommen.
Was wird gefördert?
Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in einer Betriebsstätte in Österreich. Diese Neuinvestitionen müssen allerdings von bestimmter Qualität sein, wie zum Beispiel Ausweitung des Leistungsprogrammes oder Änderung des Produktionsprozesses und Ähnliches.
Nicht gefördert werden unter anderem der Ankauf von Fahrzeugen, Grundstücken, Finanzanlagen und Personalkosten
Art und Umfang der Förderung
Bei Kleinst- und Kleinunternehmen wird ein Investitionszuwachs von zumindest € 50.000,00 bis € 450.000,00 mit einem Zuschuss bis zu 15 % gefördert und für Mittlere Unternehmen beträgt der Zuschuss bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest € 100.000,00 bis zu € 750.000,00.
Zur Berechnung wird der Durchschnitt der Investitionen der letzten 3 Jahre herangezogen. Unternehmen, die zur Berechnung des Durchschnittes nicht drei Jahresabschlüsse, welche jeweils 12 Monate umfassen müssen, heranziehen können, sind nicht förderbar. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt als Einmalbetrag.
Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes erfolgen. Abgewickelt werden die Förderungen über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT).