13. aprila, 2017

Beschäftigungsbonus

Durch eine teilweise Rückerstattung der Lohnnebenkosten sollen finanzielle Anreize für heimische Arbeitgeber gesetzt werden, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu wird ein Beschäftigungsbonus eingeführt. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsplätze – unabhängig von Größenklasse und Branche.
Wie funktioniert der Bonus konkret? Wer soll ihn bekommen? Und wie wird die Förderung finanziert? Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Unter welchen Voraussetzungen haben Unternehmen Anspruch auf den Beschäftigungsbonus?
Wer einen neuen Job mit einer Person (In- oder Ausländer) besetzt, die beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, eine österreichische Schule bzw. Universität abgeschlossen hat oder in Österreich bereits bei einer anderen Firma beschäftigt war (Jobwechsler), soll zukünftig Anspruch auf den Beschäftigungsbonus haben.

Wie viel Geld ersparen sich die Arbeitgeber?
Die Unternehmer bekommen jährlich im Nachhinein 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet (Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Dienstgeberbeitrag zum FLAF etc.), was im Schnitt 4.000 Euro pro Job und Jahr an Ersparnis bringen soll. Anträge können ab 1. Juli 2017 eingebracht werden. Geld gibt es nur für zusätzliche Jobs. Als Vergleichswert dient der Beschäftigungsstand in einer Firma ein Jahr vor Antragstellung.

Wie lange wird der Bonus ausbezahlt?
Pro Job gibt es die Förderung für maximal drei Jahre. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens sechs Monate dauern.

Wie wird der Beschäftigungsbonus finanziert?
Die Regierung hat im Finanzrahmen 2 Mrd. Euro veranschlagt. Geld gibt es so lange, bis das Volumen verbraucht ist. Die Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung nachgewiesen werden.

Wie erfolgt die Abwicklung?
Die Abwicklung soll über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen. Die Förderungen sollen jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Fördermaßnahme soll enden, sobald der Rahmen von 2 Mrd. Euro (2018 bis 2021) ausgeschöpft ist.