Das Plenum des Nationalrats hat am 29.06.2017 u. a. den Beschäftigungsbonus sowie dessen Abwicklung durch die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) beschlossen. Nun ist der in unserem Newsletter vom 13.04.2017 bereits besprochene Beschäftigungsbonus Gesetz.
Wer kann den Antrag stellen?
Einen Antrag für Beschäftigungsbonus können ausschließlich Unternehmen (unabhängig von Größe und Rechtsform) stellen, in denen zusätzliche Arbeitsverhältnisse (mind. 38,5 h) ab 01.07.2017 entstehen. Das Unternehmen muss Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben.
Es können auch Vereine den Antrag stellen, wenn sie unternehmerisch tätig sind (Stichwort: unentbehrlicher Hilfsbetrieb). Ein Verein ohne Außentätigkeit, der sich nur über Mitgliedsbeiträge finanziert, ist hingegen nicht antragsberechtigt. Weiters sind Privatschulen und private Kindergärten antragsberechtigt.
Neugegründete Unternehmen können den Antrag stellen, wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die Neugründung keine Umgehung zur Erlangung des Zuschusses darstellt. Auch umgegründete Unternehmen bedürfen einer Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Was sind zusätzlich beschäftigte Personen?
Das sind ab 01.07.2017 zusätzliche vollversichungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die zumindest vier Monate ununterbrochen bestehen und der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Es muss ein Zuwachs von mindestens einem Beschäftigungsausmaß (mind. 38,5 h) vorliegen, das können auch zwei Teilzeitkräfte zu je 20 h sein. Die Personen müssen zuvor Arbeitslose, Bildungsabgänger (z. B. Maturanten, Universitätsabgänger) oder Jobwechsler (z. B. zuvor selbstständig Tätige, zuvor geringfügig Beschäftigte) gewesen sein.
Eine Befreiung von der Kommunalsteuer aufgrund mildtätiger oder gemeinnütziger Zwecke (Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge) oder die Einstellung einer begünstigt behinderten Person ist dabei unschädlich.
Für die zusätzlichen Arbeitsverhältnisse darf nicht auch eine andere Förderung bestehen (z. B. AMS Come Back, BMASK usw.). Eine Kombination mit NeuFöG ist unschädlich.
Keine begünstigten Personen sind zum Beispiel geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge (Übernahme als Fachkraft ab 01.07. ist hingegen begünstigt), karenzierte Arbeitnehmerinnen bei Rückkehr, Arbeitnehmer, die in 6 Monaten zuvor im Konzern tätig waren.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Ab 01.07.2017 ist das zusätzlich geschaffene Arbeitsverhältnis der aws binnen 30 Kalendertagen ab Beginn der Pflichtversicherung zu melden, bei vollversicherten Teilzeitarbeitsverhältnissen gibt es Sonderregelungen.
Wie ermittelt sich der Beschäftigungszuwachs in Relation zum Referenzwert?
Die Referenzwerte sind einerseits die Anzahl der Beschäftigten VOR Entstehung des ersten zusätzlichen Arbeitsverhältnisses und andererseits die Anzahl der Beschäftigten der vier vorangegangenen Quartale vor Aufnahme der zusätzlichen Person (jeweils zum Quartalsende). Der höchste Wert dieser 5 Werte bildet den endgültigen Referenzwert.
Beispiel:
Am 14.08.2017 tritt eine zusätzliche förderungsfähige Arbeitnehmerin in das Unternehmen ein, wodurch der Beschäftigtenstand von 6 Personen auf 7 Personen steigt.
Referenzwert 1 (Anzahl der Beschäftigten VOR Eintritt der zusätzlichen Person): 6
Referenzwert 2 (Anzahl der Beschäftigten der vier vorangegangenen Quartale)
30.06.2017: 4
31.03.2017: 5
31.12.2016: 6
30.09.2016: 5
Endgültiger Referenzwert (Höchststand): 6
Eine Förderung ist möglich, da am 15.08.2017 7 Personen angestellt sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschusshöhe: 50 % der nachweislich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von jedem zusätzlich geschaffenen Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu drei Jahren, die Bemessungsgrundlage ist jährlich begrenzt (2017: € 69.720,–).
Auszahlungen: Einmal jährlich im Nachhinein, eine Vorfinanzierung ist nicht möglich. Lohnnebenkosten umfassen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Mitarbeitervorsorge, DB zum FLAG, Zuschlag zum DB, Kommunalsteuer.