SPS (der Slowenische Unternehmensfond) hat die Ausschreibung P1 plus 2025 veröffentlicht, die sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen richtet, die mit Hilfe von Garantien und Zinszuschüssen günstige Bankkredite erhalten möchten. Insgesamt stehen 71,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Grundlegende Merkmale der SPS-Garantien
- Garantiehöhe: Die Garantie deckt 60 % oder 80 % des Bankkreditbetrags.
- Kredithöhe: Bis zu 1.250.000 Euro für Investitionen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und einer Tilgungsfreistellung von bis zu 24 Monaten oder bis zu 200.000 Euro für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren und einer Tilgungsfreistellung von bis zu 6 Monaten.
- Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR + Zuschlag von 0,25 % bis 0,75 %, je nach Art der Garantie.
- Kostendeckung: Der Kredit kann bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten abdecken, der verbleibende Betrag muss aus Eigenmitteln finanziert werden.
- Garantiekosten: Keine Garantieverwaltungs- und Genehmigungskosten.
Förderfähige Kosten
- Materielle Investitionen (Kosten für den Kauf neuer Maschinen und Ausrüstungen, Erwerb von Grundstücken, Kosten für die Erschließung und Infrastruktur von Grundstücken, Kosten für den Bau, die Renovierung und/oder den Kauf von Gewerbeimmobilien)
- Immaterielle Investitionen, die Investitionen in langfristige immaterielle Vermögenswerte darstellen (z. B. Patente, Lizenzen, Marken)
- Betriebsmittel (Kosten für Materialien und Handelswaren, Dienstleistungskosten, Personalkosten)
Arten von Garantien
- Allgemeine Garantien – für Investitionen.
- Garantien für Projekte in den Bereichen der grünen, digitalen und Kreislaufwirtschaft – für nachhaltige Investitionen oder eine Kombination aus Investitionen und Betriebskapital.
- Mikrogarantien – für Betriebsmittel bis zu 200.000 EUR für mittelgroße Unternehmen bzw. bis zu 100.000 EUR für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Verfahren zur Erlangung einer Garantie
- Beantragung eines Bankkredits:Das Unternehmen beantragt zunächst bei einer der teilnehmenden Banken einen langfristigen Kredit mit dem Ziel, eine SPS-Garantie zur Absicherung des Kredits zu nutzen.
- Einreichung des Antrags bei SPS: Nachdem die Bank den Kredit genehmigt hat, reicht das Unternehmen einen Antrag auf die öffentliche Ausschreibung von SPS zur Erlangung der Garantie mit Zinszuschuss ein.
- Prüfung des Antrags und Entscheidung: SPS prüft den Antrag und erlässt im Falle einer Genehmigung einen Beschluss zur Garantiegewährung.
- Vertragsabschluss: Das Unternehmen unterzeichnet mit der SPS einen Vertrag über die Gewährung einer Garantie und Zinssubventionierung und schließt mit der Bank einen Kreditvertrag ab.
- Garantieausstellung und Kreditabruf: SPS stellt die Garantie an die Bank aus, und das Unternehmen kann mit dem Kreditabruf und der Projektumsetzung beginnen.
Bewerbungsfristen
Unternehmen können Anträge elektronisch über das SPS ePortal einreichen. Erste Bewerbungsfrist: 20. März 2025 Letzte Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel.
Weitere Informationen und Einzelheiten zur Ausschreibung finden Sie auf der SPS-Website.
Für zusätzliche Unterstützung und Beratung stehen Ihnen unsere Experten über unser ANFRAGEFORMULAR gerne zur Verfügung.
