20. März, 2025

Slowenische Regierung nimmt Gesetzentwurf über Gastgewerbe an

Die Regierung der Republik Slowenien hat einen neuen Gesetzentwurf über das Gastgewerbe verabschiedet, der wesentliche Neuerungen insbesondere im Bereich der kurzfristigen Wohnraumvermietung, der Verwaltung von Gastronomiebetrieben und der Kategorisierung touristischer Unterkünfte enthält. Der Entwurf sieht eine Regulierung der kurzfristigen Vermietung vor, die sich auf die Verfügbarkeit von Wohnraum für die lokale Bevölkerung auswirken wird. In Mehrfamilienhäusern wird die Vermietung auf maximal 60 Tage pro Jahr begrenzt, während in Ein- und Zweifamilienhäusern eine Vermietung von bis zu 150 Tagen erlaubt sein wird.

Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, diesen Zeitraum anzupassen – zwischen 30 und 90 Tagen für Mehrfamilienhäuser sowie zwischen 30 und 180 Tagen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Zur Vermietung ist die Zustimmung von 75 % der Miteigentümer und Nachbarn erforderlich. Diese bleibt für drei Jahre gültig. Zudem wird das Unterkunftsregister aktualisiert, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.

Gastronomiebetriebe erhalten mehr Flexibilität bei der Festlegung ihrer Öffnungszeiten, da die Anmeldung fester Betriebszeiten nicht mehr verpflichtend sein wird. Die Möglichkeit einer verlängerten Öffnungszeit wird von lokalen Vorschriften abhängig sein. An bestimmten Feiertagen wird ein längerer Betrieb ohne zusätzliche Genehmigungen erlaubt sein. Zusätzlich wird eine verpflichtende fachliche Kategorisierung für Unterkünfte mit mindestens vier Sternen eingeführt, um eine bessere Qualität zu gewährleisten. Agrotourismus-Betriebe können künftig die neue höchste Kategorie von fünf Äpfeln erreichen.

Das Gesetz wird gemäß dem üblichen Verfahren in der Nationalversammlung diskutiert.

Quelle: GOV

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