19. marca, 2018

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)

Seit dem 15. Jänner 2018 sind erstmals Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer möglich. Dieses Register wurde auf Basis des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) eingerichtet und enthält die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Mit unserem Newsletter 27/2017 vom 27.07.2017 haben wir bereits über die Einführung dieses Gesetzes berichtet. Zur Erinnerung eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte:

Wo wird das Register geführt?
Geführt wird das Register durch die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Registerbehörde. Diese wahrt nicht nur die Datenschutzrechte der Betroffenen, sondern hat auch umfangreiche Analysemöglichkeiten für die Zwecke der Gewährleistung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Technisch eingerichtet wird das Register durch die Bundesanstalt Statistik Österreich auf Basis des Unternehmensregisters für Verwaltungszwecke, wodurch sich größtmögliche Synergieeffekte ergeben.
Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?
Der wirtschaftliche Eigentümer ist jene natürliche Person, der eine Gesellschaft, eine Stiftung oder ein Trust letztendlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann.
Wer ist meldepflichtig?
An das Register sind die im Firmenbuch eingetragenen Personen und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, die im Vereinsregister eingetragenen Vereine und gemeinnützige Stiftungen und Fonds sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, d. h. alle Rechtsträger im Sinne des WiEReG zu melden.
Wer ist von der Meldepflicht befreit?
Nicht meldepflichtig sind protokollierte Einzelunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Agrargemeinschaften. Weitere Befreiungen gelten z. B. für OG und KG, deren persönlich haftende Gesellschafter natürliche Personen sind, GmbH mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter und Vereine gemäß Vereinsgesetz.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung erfolgt über das Unternehmensserviceportal und kann erst nach erfolgreicher Registrierung im Unternehmensserviceportal vorgenommen werden. Die erstmalige Meldung an das Register ist bis zum 1. Juni 2018 zu erstatten.